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Die Prüfingenieure des Ingenieur- und KFZ-Sachverständigenbüro Erkilic sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig.
Wir sind offizieller Vertragspartner der GTÜ. Folgende Leistungen können Sie von uns erwarten:
- Kfz-Hauptuntersuchungen gem. §29 StVZO
- Abgasuntersuchungen (AU) nach §47a StVZO
- Änderungsabnahmebescheinigung gem. §19 (3) StVZO
Der Haupt- und Abgasuntersuchung müssen sich alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands unterwegs sind, in verschiedenen Intervallen unterziehen.
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Fristen der Hauptuntersuchung (in Monaten)
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Fahrzeugart
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erstmalig
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generell
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PKW
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nach 36
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alle 24
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Kraftrad & Leichtkraftrad
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nach 24
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alle 24
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Anhänger & Wohnanhänger, bis 750 kg
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nach 36
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alle 24
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Anhänger & Wohnanhänger, > 750 kg und < 3,5 t
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nach 24
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alle 24
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Anhänger & Wohnanhänger, > 3,5 t
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nach 12
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alle 12
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LKW kleiner 3,5 t
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nach 24
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alle 24
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LKW ab 3,5 t
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nach 12
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alle 12
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Wohnmobile
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nach 36
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alle 24
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Als Fahrzeughalter sind Sie laut § 29 StVZO verpflichtet, Ihr Fahrzeug zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes in regelmäßigen Abständen der Hauptuntersuchung (HU) zu unterziehen. Hierbei wird Ihr Fahrzeug zur Feststellung etwaiger Mängel durch einen Sachverständigen überprüft, welcher Ihnen nach Abschluss der Hauptuntersuchung einen detaillierten Prüfbericht aushändigt.

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