Wir führen für Sie an Ihrem Fahrzeug Anbaugutachten und Änderungsabnahmen nach §19 StVZO durch.

Rechtliches
Gemäß § 19 Abs. 5a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind Fahrten genehmigt, die nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Hierunter fallen im Wesentlichen Fahrten zur Begutachtung oder Abnahme von technischen Änderungen sowie Fahrten zur Zulassungsbehörde. Andere Fahrten sind untersagt.







